Frauen − aber auch Männer -, die ihre Arbeitszeit massiv reduzieren oder ihre Erwerbstätigkeit ganz aufgeben, sind durch die obligatorische Unfallversicherung nicht mehr abgedeckt.
Dieser Abschnitt gibt eine Übersicht über die Grundsätze der Unfallversicherung, ihre Leistungen, die von der Versicherung ausgenommenen Personen, die Möglichkeit einer Abredeversicherung, die vorgesehenen Rentenleistungen bei Tod des Ehepartners oder im Falle einer Scheidung. 14.07.2008