Einführung

Die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen steht an erster Stelle, vor allem in der Schwangerschaft. Dieser Abschnitt enthält wichtige Informationen, welche die Gesundheit der erwerbstätigen schwangeren Frau und jene ihres ungeborenen Kindes betreffen. 05.06.2008

Einführung

Die schwangeren Arbeitnehmerinnen sind vor Kündigung geschützt. Ausser in der Probezeit. Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber trotzdem kündigt? Kann eine schwangere Frau von sich aus ihren Arbeitsvertrag kündigen? Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz bei Schwangerschaft aus, wenn ein Betrieb geschlossen wird? Der folgende Abschnitt enthält die Antworten auf diese Fragen. 08.07.2008

Einführung

Während der Schwangerschaft fühlt sich eine Arbeitnehmerin manchmal nicht wohl und kann deshalb nicht zur Arbeit gehen. In gewissen Fällen verordnet der Arzt/die Ärztin der schwangeren Arbeitnehmerin sogar Bettruhe. Dies kann Auswirkungen auf ihren Lohn und ihre Ferien haben, obwohl die Arbeitnehmerin keine Schuld trifft. 08.07.2008

Einführung

Unter einem prekären Arbeitsvertrag versteht man einen Arbeitsvertrag, der keine feste Anstellung garantiert: Arbeit auf Abruf, befristeter Arbeitsvertrag, Temporärarbeitsvertrag. Der Teilzeitarbeitsvertrag wird wie ein besonderer Arbeitsvertrag behandelt, obwohl er dies eigentlich nicht ist. Tatsächlich arbeitet in der Schweiz die Mehrheit der Frauen Teilzeit. Die Teilzeit wird auch bei Männern immer beliebter. Allerdings teilen noch sehr wenige Männer und Frauen die Haus- und Familienarbeit gerecht unter sich auf. 08.07.2008

Einführung

In der Schweiz sind alle von Gesetzes wegen obligatorisch gegen Krankheit versichert. Im Falle einer Schwangerschaft lohnt es sich, die Leistungen der Grundversicherung und jene von allfälligen Zusatzversicherungen zu kennen. Ein besonderer Fall ist die Taggeldversicherung. Es handelt sich um eine freiwillige Versicherung, die individuell abgeschlossen wird. Glück haben jene Arbeitnehmenden, die in einem Betrieb arbeiten, der für seine Angestellten eine Kollektivtaggeldversicherung abgeschlossen hat. 09.07.2008

Einführung

Die Unfallversicherung deckt die finanziellen Folgen, welche einer versicherten Person oder ihren Hinterbliebenen bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen, Berufskrankheiten und unfallähnlichen Körperschädigungen entstehen. Im folgenden konzentrieren wir uns auf die obligatorische Unfallversicherung (UVG). 09.07.2008